Unfallgutachten
Schadengutachten und Unfallgutachten
Verkehrsunfall – wie geht es weiter?
Die meisten von uns stellen sich diese Frage nie.
Dennoch sollten Sie wissen, dass Ihnen als geschädigter Verkehrsteilnehmer im Haftpflichtschadenfall die freie Auswahl des Kfz Sachverständigen obliegt. Diese Auswahl sollte sorgfältig getroffen werden. Zudem haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt ihrer Wahl mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen für die komplette Reparaturdauer. Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher sein, gilt dieses Recht bereits ab dem Unfalltag. Sollten Sie auf einen Leihwagen verzichten, steht Ihnen für die komplette Reparaturdauer eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Dies ermittelt sich anhand der Fahrzeugklasse und Ausstattung des Unfallfahrzeugs.
Da jedes Unfallgutachten dazu dient , der gegnerischen Versicherung die komplette und exakte Schadenshöhe darzustellen und einen genauen Überblick des verunfallten Fahrzeugs zu vermitteln, sollten folgende Punkte in jedem Gutachten enthalten sein:
- der Wiederbeschaffungswert
- alle anfallenden Reparatur- bzw. Umbaukosten
- eine detaillierte Auflistung des Schadenumfangs
- der Restwert Ihres Fahrzeuges
- eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeuges
- eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenklasse
- die Beurteilung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
- die Reparaturdauer in Arbeitstagen und im Falle eines Totalschadens die Wiederbeschaffungsdauer
- eine genaue Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs
- eine genaue fotografische Dokumentation des Fahrzeugs und natürlich der Schäden
- eine detaillierte Beschreibung des Schadenhergangs (wenn bekannt)