Info´s
Wann brauchen Sie ein Gutachten?
-um eine Beweissicherung durchzuführen
-um Ihre Ansprüche vollständig sowie neutral
geltend zu machen
-um eine evtl. Wertminderung des Fahrzeuges festzustellen
-um die Reparaturfähigkeit des Fahrzeuges zu
bestimmen
-um den Wiederbeschaffungswert und den
dazugehörigen Mehrwertsteuersatz korrekt
zu ermitteln
-um den Restwert des beschädigten Fahrzeuges zu
ermitteln
-um zu prüfen ob Ihnen ein Leihwagen zusteht oder
eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
Bei Haftpflichtschäden:
-bei einem unverschuldeten Unfallschaden (auch Teilschuld)
dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftrage
Bei Kaskoschäden:
-in diesen Fällen darf die Versicherung einen Gutachter Ihrer
Wahl bestimmen.
-sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden
besteht die Möglichkeit ein so genanntes Sachverständigen-
verfahren einzuleiten – sie haben dann das Recht einen Gut-
achter Ihres Vertrauens einzuschalten, beide Gutachten
werden von einem Obergutachter bewertet
-einige Rechtschutzversicherer übernehmen bei einem
solchen Sachverständigenverfahren die anfallenden Kosten
Bei Bewertung Ihres Fahrzeuges:
-bei Kauf oder Verkauf
-bei Leasing-Rückgabe
-bei Fahrzeug– Rücknahme aus Firmeneigentum
Sondergutachten:
-zur Beweissicherung
-bei Kauf eines Fahrzeuges ohne Angaben eines reparierten,
offenbahrungspflichtigen Unfallschadens
-Fahrzeug- Gegenüberstellung bei Kollisionsstreitigkeiten
-Aggregate Schäden
Lackgutachten:
-Untersuchung des Lackes auf Umwelteinflüsse
-Untersuchung des Lackes auf mechanische Einflüsse
-Untersuchung des Lackes nach Applikations – und
Materialfehlern bei Neufahrzeugen oder instand gesetzten
Fahrzeugen
-Lackuntersuchungen bezüglich der Lackqualität
(z.B. Lackhärte, Lackhaftung und Lackstärke)