Info´s

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

 

-um eine Beweissicherung durchzuführen

-um Ihre Ansprüche vollständig sowie neutral

geltend zu machen

-um eine evtl. Wertminderung des Fahrzeuges festzustellen

-um die Reparaturfähigkeit des Fahrzeuges zu

bestimmen

-um den Wiederbeschaffungswert und den

dazugehörigen Mehrwertsteuersatz korrekt

zu ermitteln

-um den Restwert des beschädigten Fahrzeuges zu

ermitteln

-um zu prüfen ob Ihnen ein Leihwagen zusteht oder

eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

 

 

Bei Haftpflichtschäden:

-bei einem unverschuldeten Unfallschaden (auch Teilschuld)

dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftrage

 

Bei Kaskoschäden:

-in diesen Fällen darf die Versicherung einen Gutachter Ihrer

Wahl bestimmen.

-sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden

besteht die Möglichkeit ein so genanntes Sachverständigen-

verfahren einzuleiten – sie haben dann das Recht einen Gut-

achter Ihres Vertrauens einzuschalten, beide Gutachten

werden von einem Obergutachter bewertet

-einige Rechtschutzversicherer übernehmen bei einem

solchen Sachverständigenverfahren die anfallenden Kosten

 

Bei Bewertung Ihres Fahrzeuges:

-bei Kauf oder Verkauf

-bei Leasing-Rückgabe

-bei Fahrzeug– Rücknahme aus Firmeneigentum

 

Sondergutachten:

-zur Beweissicherung

-bei Kauf eines Fahrzeuges ohne Angaben eines reparierten,

offenbahrungspflichtigen Unfallschadens

-Fahrzeug- Gegenüberstellung bei Kollisionsstreitigkeiten

-Aggregate Schäden

 

Lackgutachten:

-Untersuchung des Lackes auf Umwelteinflüsse

-Untersuchung des Lackes auf mechanische Einflüsse

-Untersuchung des Lackes nach Applikations – und

Materialfehlern bei Neufahrzeugen oder instand gesetzten

Fahrzeugen

-Lackuntersuchungen bezüglich der Lackqualität

(z.B. Lackhärte, Lackhaftung und Lackstärke)