Info´s

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

 

-um eine Beweissicherung durchzuführen

-um Ihre Ansprüche vollständig sowie neutral

geltend zu machen

-um eine evtl. Wertminderung des Fahrzeuges festzustellen

-um die Reparaturfähigkeit des Fahrzeuges zu

bestimmen

-um den Wiederbeschaffungswert und den

dazugehörigen Mehrwertsteuersatz korrekt

zu ermitteln

-um den Restwert des beschädigten Fahrzeuges zu

ermitteln

-um zu prüfen ob Ihnen ein Leihwagen zusteht oder

eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

 

 

Bei Haftpflichtschäden:

-bei einem unverschuldeten Unfallschaden (auch Teilschuld)

dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftrage

 

Bei Kaskoschäden:

-in diesen Fällen darf die Versicherung einen Gutachter Ihrer

Wahl bestimmen.

-sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden

besteht die Möglichkeit ein so genanntes Sachverständigen-

verfahren einzuleiten – sie haben dann das Recht einen Gut-

achter Ihres Vertrauens einzuschalten, beide Gutachten

werden von einem Obergutachter bewertet

-einige Rechtschutzversicherer übernehmen bei einem

solchen Sachverständigenverfahren die anfallenden Kosten

 

Bei Bewertung Ihres Fahrzeuges:

-bei Kauf oder Verkauf

-bei Leasing-Rückgabe

-bei Fahrzeug– Rücknahme aus Firmeneigentum

 

Sondergutachten:

-zur Beweissicherung

-bei Kauf eines Fahrzeuges ohne Angaben eines reparierten,

offenbahrungspflichtigen Unfallschadens

-Fahrzeug- Gegenüberstellung bei Kollisionsstreitigkeiten

-Aggregate Schäden

 

Lackgutachten:

-Untersuchung des Lackes auf Umwelteinflüsse

-Untersuchung des Lackes auf mechanische Einflüsse

-Untersuchung des Lackes nach Applikations – und

Materialfehlern bei Neufahrzeugen oder instand gesetzten

Fahrzeugen

-Lackuntersuchungen bezüglich der Lackqualität

(z.B. Lackhärte, Lackhaftung und Lackstärke)

Wir sind für Sie da!

Nennen Sie Ihren Namen, Telefonummer und ein Hinweis zu dem Grund und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.