Cookie-Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie wurde zuletzt am September 25, 2024 aktualisiert und gilt für Bürger und Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
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Ein Web-Beacon (auch Pixel-Tag genannt), ist ein kleines unsichtbares Textfragment oder Bild auf einer Website, das benutzt wird, um den Verkehr auf der Website zu überwachen. Um dies zu ermöglichen werden diverse Daten von dir mittels Web-Beacons gespeichert.
5.1 Technische oder funktionelle Cookies
Einige Cookies stellen sicher, dass Teile unserer Website richtig funktionieren und deine Nutzervorlieben bekannt bleiben. Durch das Platzieren funktionaler Cookies machen wir es dir einfacher unsere Website zu besuchen. Auf diese Weise musst du bei Besuchen unserer Website nicht wiederholt die gleichen Informationen eingeben, oder deine Gegenstände bleiben beispielsweise in deinem Warenkorb bis du bezahlst. Wir können diese Cookies ohne dein Einverständnis platzieren.
5.2 Analytische Cookies
Wir verwenden analytische Cookies, um das Website-Erlebnis für unsere Nutzer zu optimieren. Mit diesen analytischen Cookies erhalten wir Einblicke in die Nutzung unserer Website. Wir bitten um deine Erlaubnis, analytische Cookies zu setzen.
Statistik (anonym)
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Funktional
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Funktional
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Funktional
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Informationen, bitte die Complianz Datenschutzerklärung lesen.
Gegenstand der Untersuchung
Die Weitergabe von Daten wird noch untersucht
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7.1 Verwalte deine Zustimmungseinstellungen
Du kannst deinen Internetbrowser verwenden um automatisch oder manuell Cookies zu löschen. Du kannst außerdem spezifizieren ob spezielle Cookies nicht platziert werden sollen. Eine andere Möglichkeit ist es deinen Internetbrowser derart einzurichten, dass du jedes Mal benachrichtigt wirst, wenn ein Cookie platziert wird. Für weitere Information über diese Möglichkeiten beachte die Anweisungen in der Hilfesektion deines Browsers.
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Du hast in Bezug auf deine persönlichen Daten die folgenden Rechte:
Um diese Rechte auszuüben kontaktiere uns bitte. Bitte beziehe dich auf die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn du eine Beschwerde darüber hast, wie wir deine Daten behandeln, würden wir diese gerne hören, aber du hast auch das Recht diese an die Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) zu richten.
Für Fragen und/oder Kommentare über unsere Cookie-Richtlinien und diese Aussage kontaktiere uns bitte mittels der folgenden Kontaktdaten:
Sachverständigenbüro Schwark
Steinach 9b
90765 Fürth
Deutschland
Website: https://kfzschaden-schwark.de
E-Mail: info@kfzschaden-schwark.de
Phone number: 0911-7666359
Diese Cookie-Richtlinie wurde mit cookiedatabase.org am November 1, 2024 synchronisiert.
DIREKTSERVICE
Ein Unfall ist meist ärgerlich genug, warum also den Ablauf nicht einfacher gestalten. Wir sind mit unserem Direktservice für Sie da und stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.
© 2024 KFZ Sachverständiger Schwark. Alle Rechte vorbehalten.
Lackgutachten
Verdacht auf unsachgemäße Lackierung?
Lassen Sie Fakten sprechen.
Ursache für einen Lackierfehler kann neben der Qualität des Lackmaterials auch ein ungenügend vorbereiteter Untergrund sein, oder Arbeitsschritte wurden nicht korrekt und sorgfältig ausgeführt. Gemeinsam mit Ihnen beurteilen und prüfen wir aus fachlicher Sicht die ausgeführte Lackierung.
Hierzu erstellen wir bei Bedarf ein qualifiziertes Gutachten mit detaillierter Schadenskalkulation.
KAUFBERATUNG
Sie möchten, dass Ihre Kaufentscheidung eine rationale Entscheidung ist?
Dann sollten Sie wissen, welche Fahrzeuge bestimmte Standardmängel haben und wie teuer das Nachrüsten von bestimmten Baugruppen ist.
Wir blicken auf eine jahrelange Erfahrung im Bereich der Kfz-Instandsetzung zurück und können deshalb behaupten sehr viele Fahrzeugmängel schon einmal gesehen zu haben.
Zudem ist es vor dem Kauf gut zu wissen, ob das Fahrzeug bereits reparierte Unfallschäden aufweist.
Falls Sie bei Ihrem nächsten Fahrzeugkauf auf Nummer sicher gehen wolle, rufen Sie uns noch heute an.
REPARATURBESTÄTIGUNG
Da Sie die Reparatur selbst vornehmen konnten, haben Sie Ihr Fahrzeug entsprechend repariert. Weil Sie diesen Schaden selbst repariert haben und keine Rechnung über die Schadenhöhe vorweisen können, wird es schwierig bei der gegnerischen Versicherung einen Anspruch geltend zu machen.
In diesem Fall benötigen Sie eine Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug repariert wurde.
Oder Sie haben einen Schaden am Fahrzeug, welcher in dieser Form schon einmal auftrat.
Dann sollten Sie beweisen können, dass der alte Schaden bereits vor dem neuen Schaden repariert wurde. Auch in diesem Fall benötigen Sie eine Reparaturbestätigung, um der gegnerischen Versicherung die aktuelle Schadenhöhe abzuverlangen.
Falls Sie eine Reparaturbestätigung benötigen, zögern Sie nicht, uns noch heute anzurufen.
Bewertung von Kraftfahrzeugen
Sie möchten sich einen Gebrauchtwagen zulegen oder ihren Alten veräußern?
Sie wissen aber nicht, wieviel dieser wert ist?
Dann zögern Sie nicht uns anzurufen.
Gerade Gebrauchtwagen verlieren schnell an Wert. Bei einer Prüfung des Warenwertes müssen alle Marke, Fahrleistung, Mängel und Sonderausstattung in eine Bewertung einfließen.
Da Sie nicht zu den Menschen gehören möchten, welche ein Fahrzeug unter Wert verkaufen oder über Wert kaufen, sollten Sie den Rat eines Fachmannes nutzen.
Falls Sie Interesse an dieser Dienstleistung haben, rufen Sie uns noch heute an.
Rechnungsprüfung
Ging es Ihnen auch schon so, dass Sie ihre letzte Werkstattrechnung als deutlich zu hoch empfanden?
Auf den Rechnungen sind zwar Arbeitszeiten und Materialverbräuche aufgeführt. Dennoch ist es für Sie kaum nachvollziehbar, ob diese Angaben plausibel sind.
In jenen Fällen sollten Sie die Rechnungen von einem unabhängigen Fachmann prüfen lassen.
Wir nehmen dafür Ihre Rechnung zur Hand und werden prüfen, ob die Angaben zur:
Nach jahrelanger Erfahrung als Kfz- Mechaniker und Werkstattleiter habe wir uns, neben dem technischen Wissen, ein umfangreiches Spezialwissen in den Bereichen Materialbeschaffung, Angebotskalkulation, Produktions- und Ablaufplanung angeeignet.
Aufgrund dieser umfangreichen Erfahrung und einem breiten Netzwerk an Partnern können wir Ihre Rechnung nach allen möglichen Facetten prüfen.
Dadurch wird es uns möglich, Ihre Rechnung zu reklamieren und die ausgewiesenen Beträge anzufechten.
Lackschichtdickenmessung
Eine Lackschichtdickenmessung wird dann nötig, wenn Sie Zweifel an der Unfallfreiheit Ihres Fahrzeuges haben. Oder wenn der Fahrzeugwert bestimmt werden muss. Dies kann entweder für Wertgutachten oder Unfallgutachten notwendig sein. Die originale Lackschichtdicke ist rund um das Fahrzeug nahezu gleich dick. Größere Unterschiede gibt es lediglich zwischen senkrechten und waagerechten Flächen.
Sollte man trotzdem eine gröbere Abweichung haben, kann man genau daraus ableiten, was an diesem Fahrzeugteil bereits schon einmal repariert worden ist. (z.B. kompletter Tausch durch Neuteile, Nachlackierung oder sogar Täuschung durch Spachtel)
Sehr gerne können wir Ihnen hierzu eine detaillierte Dokumentation erstellen.
Bewertung von Kraftfahrzeugen
Sie möchten sich einen Gebrauchtwagen zulegen oder ihren Alten veräußern?
Sie wissen aber nicht, wieviel dieser wert ist?
Dann zögern Sie nicht uns anzurufen.
Gerade Gebrauchtwagen verlieren schnell an Wert. Bei einer Prüfung des Warenwertes müssen alle Marke, Fahrleistung, Mängel und Sonderausstattung in eine Bewertung einfließen.
Da Sie nicht zu den Menschen gehören möchten, welche ein Fahrzeug unter Wert verkaufen oder über Wert kaufen, sollten Sie den Rat eines Fachmannes nutzen.
Falls Sie Interesse an dieser Dienstleistung haben, rufen Sie uns noch heute an.